Antrag auf Grabungsgenehmigung in NRW. So wie hier beschrieben war meine Vorgehensweise. Du möchtest wissen wie du an eine Genehmigung / Antrag auf Grabungsgenehmigung kommst. Mein Suchgebiet ist die Stadt Mönchengladbach und Zuständig ist hier LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Xanten. Vorab Informationen vom LVR zum Thema . Sondengängerei und Archäologie findest du hier .
Die Nachforschungen sind in der Regel nur auf landwirtschaftlich genutzten (umgebrochenen) Flächen und in Einzelfällen auf temporären Wiesen- und Weideflächen erlaubnisfähig. Der Nachweis, dass es sich um temporär genutztes Grünland handelt, ist durch den Antragsteller zu erbringen. Wenn sich die Nutzung einer Fläche geändert hat oder ändert, beispielsweise zu Bauland, gilt die Genehmigung auf dieser Fläche nicht mehr.
Zur Antragstellung bedarf es weiterhin einer Karte als Ausdruck, auf der Sie die Flächen markieren, die du begehen möchtest. Gegenstand der Genehmigung sind exakt (parzellenscharf) die angegebenen Flächen.
Die Karte ist maximal im Maßstab 1:8000 anzufertigen, bei größerem Flächenbedarf erstellst du mehrere Karten. Der Maßstab muss aber unbedingt eingehalten werden. Gegebenenfalls erstellst du zusätzlich eine Übersichtskarte zur Orientierung. Zur Erstellung der Karten kannst du z. B. TIM-online nutzen.
Der Karte muss die Liegenschaftskarte zugrunde liegen, damit die einzelnen Flurstücke parzellenscharf erkennbar sind. Hier zeige ich dir wie das Aussehen kann.
zusätzliche Übersichtskarte im Maßstab 1:20000
Karte wie vom LVR gefordert.
Sobald Antrag und Karte in korrekter Form in der Außenstelle Xanten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Papierform vorliegen, gibt es ein erstes obligatorisches Gespräch. Bei diesem Termin werden dir die künftigen Verfahrensweisen, das Dokumentationssystem und die rechtlichen Details erläutert und du hast die Möglichkeit offene Fragen anzusprechen.
Nach dem Erstgespräch werden deine beantragten Gebiete auf vermutete bzw. eingetragene Bodendenkmäler sowie Areale mit Forschungsinteresse des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland geprüft. Ist das der Fall, werden die betreffenden Bereiche aus dem Antrag auf Genehmigung nach § 13 DSchG NW ausgeklammert. Du erhältst die bearbeiteten Karten und eine Bestätigung über die Teilnahme am Erstgespräch.
Anschließend schickst du die kompletten Unterlagen an die Obere Denkmalbehörde (Kreise Kleve, Wesel, Viersen bzw. für kreisfreie Städte die Bezirksregierung Düsseldorf).
Du erhältst von dort die Genehmigung, die zunächst auf ein Jahr befristet ist, inkl. Gebührenbescheid der bei mir für ein Jahr 75€ gekostet hat.
Wenn du die Genehmigung dann bekommen hast , kannst du losziehen und die Erlaubnis von deinen Landwirten einholen wenn du das nicht schon vorher gemacht hast.